Der Wohn-Riester, die staatlich geförderte Eigenheimrente, wird erweitert. Zukünftig soll der Wohn-Riester auf für energetische Sanierung eingesetzt werden können.
Das am Freitag, den 02.12. vom Bundestag verabschiedete Jahressteuergesetz 2022 sieht vor, den Geltungsbereich der staatlich geförderten Eigenheimrente, auch Wohn-Riester genannt, auszudehnen. Demnach soll die Eigenheimrente ab Januar 2024 auch für energetische Sanierungen eingesetzt werden können.
Die „Wohnriester-Förderung“ bietet im Rahmen der Finanzierung einer eigengenutzten Immobilie mehrere Möglichkeiten:
Kapitalentnahme bei Darlehensbeginn
Kapitalentnahme bei Darlehensende (endfällige Tilgung)
Erwerb von Genossenschaftsanteilen
Riester-Darlehen
Riester-Bausparvertrag
Kapitalentnahme für barrierefreie Umbauarbeiten
Nun soll also eine weitere Verwendungsmöglichkeit hinzukommen.
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