betriebliche Altersversorgung

Unterstützungskasse

Sie ist die älteste Form der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und hat eine Tradition von mehr als 160 Jahren. Bei der Unterstützungskasse (kurz: U-Kasse) handelt es sich um eine selbstständige Versorgungseinrichtung, die von einem oder mehreren Unternehmen getragen wird.

Überbetriebliche U-Kassen stehen Unternehmen unabhängig von der jeweiligen Branche offen. Der Arbeitgeber tritt der Unterstützungskasse als Trägerunternehmen bei. Er erteilt dem Arbeitnehmer eine Versorgungszusage. Leistungen werden auf der Basis eines Leistungsplans erbracht.

Zur Finanzierung zahlt die Unterstützungskasse die Zuwendungen des Arbeitgebers als Beiträge in eine sogenannte Rückdeckungsversicherung ein. Die Rückdeckungsversicherung dient der Kapitalanlage und sichert Risiken wie zum Beispiel den Todesfall ab. Die Finanzmittel werden vollständig aus dem Trägerunternehmen ausgelagert. Die Zuwendungen an die Unterstützungskasse sind für den Arbeitgeber Betriebsausgaben. Beim Arbeitnehmer fallen während seiner aktiven Zeit keine Steuern auf die Beiträge an. Erst die späteren Leistungen müssen versteuert werden.

Die wesentlichen Besonderheiten der U-Kasse sind:

  • Steuerfreie Einzahlung in nahezu unbegrenzter Höhe
  • Gleichbleibende oder steigende jährliche Beiträge
  • Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge für Arbeitnehmer bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze; arbeitgeberfinanzierte Beiträge sind unbegrenzt sozialversicherungsfrei
  • Auslagerung der Versorgungsrisiken ohne Auswirkungen auf die Steuerbilanz
  • Gesetzlicher Anspruch auf Leistungen, aber Rechtsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber
  • Beiträge zum Pensionssicherungsverein (PSVaG)
  • Volle Versteuerung im Alter, jedoch unter Anrechnung von Freibeträgen

Dieser Durchführungsweg eignet sich insbesondere für Mitarbeiter, die andere Durchführungswege bereits ausgeschöpft haben. Beiträge zur Unterstützungskasse sind grundsätzlich in unbegrenzter Höhe steuerfrei. Steuerliche Einschränkungen wie Angemessenheit und Probezeit müssen jedoch beachtet werden.

Unser Tipp: Lassen Sie sich beraten, welcher Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung Ihnen die größten Vorteile bietet.